Die §57a-"Pickerl" Begutachtung

Jeder Zulassungsbesitzer muss sein Fahrzeug begutachten lassen, ob es den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Der Überprüfungstermin für die § 57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Kfz-Zulassung. Fälligkeitstermin ist der auf der Begutachtungsplakette gestanzte Monat (Monat der Erstzulassung). Die Begutachtung darf bereits einen Monat vor oder vier Monate nach diesem Fälligkeitsdatum vorgenommen werden. Überprüft wird, ob das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Im Einzelnen werden folgende Elemente des KfZ geprüft:


Hat Ihr Fahrzeug schwere Mängel die zu beheben sind, oder besteht "Gefahr im Verzug", muss eine Reparatur innerhalb von 2 Wochen erfolgen.