Die §57a-"Pickerl" Begutachtung
Jeder Zulassungsbesitzer muss sein Fahrzeug begutachten lassen, ob es den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Der Überprüfungstermin für die § 57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Kfz-Zulassung. Fälligkeitstermin ist der auf der Begutachtungsplakette gestanzte Monat (Monat der Erstzulassung). Die Begutachtung darf bereits einen Monat vor oder vier Monate nach diesem Fälligkeitsdatum vorgenommen werden. Überprüft wird, ob das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht.
Wir begutachten Fahrzeugklassen M1 und N1 bis 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht
außgenommen Wohnmobile und Wohnanhänger. Einachsanhänger. Zweiräder bis 125ccm.
Alle Fahrzeuge werden lt. Mängelkatalog vorgeführt!
Bitte Fahrzeug gewaschen bringen und bei historischen Fahrzeugen bitte Fahrtenbuch mitbringen!
Bei einem Negativ- Gutachten wird die Plakette bei positiver Nachkontrolle ausgegeben!
Eine Nachkontrolle ist binnen 28 Tagen oder 1.000km möglich.